Modernes und einfaches Patentrecht
Pressemitteilung des BMJ vom 28.05.2009
Das Patentrecht soll durch Änderungen bei der Anmeldung, dem Rechtsmittelsystem und dem Verfahren bei der Arbeitnehmererfindung einfacher und moderner werden. Wesentliche Neuerungen betreffen das Nichtigkeitsverfahren, in dem das Gericht künftig auf für die Entscheidung erhebliche Fragen, die noch nicht erörtert wurden, hinweisen muss. Zur Beschleunigung des Berufungsverfahrens soll nach dem Vorbild der ZPO eine Beschränkung auf die Überprüfung von Fehlern in der erstinstanzlichen Entscheidung erfolgen.