Irreführende Werbung mit gesetzlich vorgeschriebenem Reisepreissicherungsschein
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 25.11.2013, Az.: 6 U 154/13
WeiterlesenDie Bewerbung einer Pauschalreise mit der Übersendung eines Reisepreissicherungsscheins ist irreführend, da dieser gesetzlich vorgeschrieben ist und somit eine Selbstverständlichkeit darstellt.