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10. August 2017

Anspruch auf Schmerzensgeld bei unerlaubter Veröffentlichung von Intimfotos im Internet

Mann und Frau intim im Bett
Urteil des OLG Hamm vom 20.02.2017, Az.: 3 U 138/15

Veröffentlichte ein Mann ohne Zustimmung der Ex-Freundin ein intimes Foto der beiden im Internet, besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro, wenn die Frau aufgrund der Folgen der Veröffentlichung über mehrere Jahre hinweg an psychischen Erkrankungen leidet. Ebenso besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Gestalt des Rechts am eigenen Bild.

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