Keine Kostenpflicht aufgrund überraschender Klauseln
Pressemitteilung Nr. 45/11 des AG München zum Urteil vom 07.04.2011, Az.: 213 C 4124/11
Die Entgeltlichkeit und Gewinnerzielungsabsicht eines Angebots zur Eintragung in ein Gewerbeverzeichnis resultiert nicht automatisch aus der Verwendung des Wortes "gewerblich". Vielmehr muss deutlich auf etwaige Kosten hingewiesen werden.