Inhalte mit dem Schlagwort „gewerbliches Ausmaß“

27. Mai 2010

Gewerbliches Ausmaß bei Auskunftsansprüche gegen Dritte

Beschluss des OLG Oldenburg vom 01.12.2008, Az.: 1 W 76/08 In einem Beschwerdeverfahren verneinte das OLG Oldenburg einen Antrag auf Auskunftserteilung gegen den Internetprovider über die Namen und Anschriften der Personen, deren IP-Adressen in Tauschbörsen ermittelt wurden. Das Oberlandesgericht ist der Ansicht, dass das Erfordernis einer Verletzung des Urheberrechts „in gewerblichem Ausmaß“ nicht nur für die Ansprüche gegen den Verletzer aus § 101 Abs. 1 UrhG gilt, sondern auch für die Ansprüche gegen Dritte, die das Gesetz in § 101 Abs. 2 UrhG zur Verfügung stellt. Solange aber nur ein einzelner Download von der fraglichen IP-Adresse vorliegt - selbst wenn es sich dabei um ein ganzes aktuelles (Musik-) Album handelt - ist eine einschränkende Interpretation des Begriffs „gewerbliches Ausmaß“ auch im Hinblick auf das Fernmeldegeheimnis geboten.
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09. Februar 2010

Öffentliches Zugänglichmachen eines aktuellen Kinofilms in Tauschbörse ist „gewerbliches Ausmaß“

Beschluss des LG Köln vom 03.02.2010, Az.: 9 OH 2035/09

Werden in Tauschbörsen "im gewerblichen Ausmaß" Urheberrechtsverletzungen begangen, kann der Rechteinhaber Auskunft über die Person des Anschlussinhabers erlangen, über den die Verletzung erfolgte. Erneut definierte ein Gericht was unter einem "gewerblichen Ausmaß" zu verstehen sei: Bereits das Anbieten eines einzigen aktuellen Filmtitels über eine Tauschbörse ist als Verletzung "im gewerblichen Ausmaß" anzusehen. Relevant ist nicht nur die Menge der Rechtsverletzungen, sondern auch die Auswirkung der einzelnen Verletzungshandlung auf den Rechteinhaber.
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28. Dezember 2009

„Gewerbliches Ausmaß“ bei Filesharing über Internettauschbörse

Beschluss des PfalzOLG vom 02.02.2009, Az.: 3 W 195/08

Die Verwendung von Verkehrsdaten zur Anschlussinhaberermittlung ist dann zulässig, wenn Rechtsverletzungen in "gewerblichem Ausmaß" erfolgt sind. Ein gewerbliches Ausmaß bestimmt sich dabei nicht allein nach der Anzahl der Rechtsverletzungen, sondern auch nach der Schwere der Rechtsverletzung. So genügt es im vorliegenden Fall nach Auffassung des Gerichts für eine Verletzung in gewerblichem Ausmaß, dass die zum Download angebotene Software in ihrer aktuellen Verkaufsversion einen Wert von über 400 € hatte.
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13. Oktober 2009

Der Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen im „gewerblichen Ausmaß“

Beschluss des LG Kiel vom 02.09.2009, Az.: 2 O 221/09

Der einmalige Download eines einzigen Musikalbums ist nicht als Urheberrechtsverletzung im "gewerblichen Ausmaß" anzusehen und begründet somit keinen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 1 und 2 UrhG. § 101 Abs. 9 UrhG erlaubt auch keine grundrechtsverletzende "Rasterfahndung", wer aus der Menge der Anschlussinhaber möglicherweise Urheberrechte in gewerblichen Ausmaß verletzt haben könnte.
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27. Juli 2009

Das gewerbliche Ausmaß beim Zugänglichmachen in Tauschbörsen

Beschluss des LG Köln vom 30.04.2009, Az.: 9 OH 388/09

Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen eines geschützten Werks über eine Tauschbörse liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Ein Accessprovider, der für die Rechtsverletzung genutzte Dienstleistungen anbietet, hat nach Ansicht des LG Köln unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über die IP-Adressen zu erteilen, wenn diese Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß erfolgt.
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28. Mai 2009

Fünf sind erlaubt

Beschluss des LG Darmstadt vom 20.04.2009, Az.: 9 Qs 99/09

Ein Rechteinhaber kann grundsätzlich im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internettauschbörsen einen Einsichts- und Auskunftsanspruch geltend machen. Die Verletzungshandlungen müssen dabei aber einem gewerblichen Ausmaß entsprechen, was nach dem konkreten Einzelfall beurteilt wird. Die Bagatellgrenze liegt bei fünf vorgehaltenen Filmen in zeitlich engem Zusammenhang.

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