Inhalte mit dem Schlagwort „Girokonto“

07. Februar 2014

Aufruf zur Kündigung eines fremden Girokontos durch Verbraucherzentrale rechtmäßig

Pressemitteilung des BGH vom 06.02.2014, Az.: I ZR 75/13

Ein Aufruf zur Kündigung eines fremden Girokontos ist dann zulässig, wenn eine bewusste Täuschung der Verbraucher vorliegt, bei der auch ein Girokonto eine Rolle spielt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verbraucher durch arglistige Täuschung zu Zahlungen an das besagte Girokonto aufgefordert wird. Der Aufruf ist dann aufgrund der Meinungsfreiheit gerechtfertigt.

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03. Januar 2013

Kostenpflichtige Kontoumstellung nur mit Zustimmung des Kunden zulässig

Urteil des LG Mönchengladbach vom 26.11.2012, Az.: 8 O 62/12 Die durch ein Kreditinstitut - ohne ausdrücklichen Wunsch des Kunden - erfolgte Umstellung eines bisher kostenlosen Giro-Kontos auf ein kostenpflichtiges Giro-Konto ist unzulässig. Eine solche Umstellung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden könnte ausnahmsweise dann aber entbehrlich sein, wenn es sich bei der Umstellung um ein für den Kunden rechtlich vorteilhaftes Angebot durch das Kreditinstitut handelt.
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01. Januar 2013

Offenbarung der Onlinezugangsberechtigung für Girokonto rechtfertigt Schadensersatzanspruch

Pressemitteilung Nr. 215/2012 des BGH zum Urteil vom 19.12.2012, Az.: VIII ZR 302/11 Der Bundesgerichtshof stellt mit seiner Entscheidung vom 19.12.2012 klar, dass auch derjenige, der sein Bankkonto leichtfertig für die Abwicklung betrügerischer Internetgeschäfte zur Verfügung stellt, dem durch den Betrug Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Wird die Onlinezugangsberechtigung für ein Girokonto einer unbekannten Person gegen ein monatliches Entgelt offenbart und dieser zugleich die dauerhafte Nutzung des Kontos eingeräumt, erfüllt dies den Straftatbestand der leichtfertigen Geldwäsche.
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26. Juli 2012

Bank darf für Pfändungsschutzkonto kein zusätzliches Entgelt erheben

Urteil des OLG Bremen vom 23.03.2012, Az.: 2 U 130/11 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken, in denen eine Gebühr für die Führung eines Pfändungsschutzkontos erhoben wird, die je nach Modell des Girokontos die normalen Gebühren übersteigt, halten der Inhaltskontrolle nicht stand. Durch Umwandlung des Kontos kommt das Kreditinstitut nur einer gesetzlichen Pflicht nach und bietet gerade keine weitergehende Leistungen, weswegen es hierfür keine zusätzlichen Umlagen einfordern darf.
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30. April 2012

Keine Zusatzgebühr für Pfändungsschutzkonto

Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. zum Urteil vom 28.03.2012, Az.: 19 U 238/11 Wird ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt, darf die Bank keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Da die Bank mit der Führung eines Pfändungsschutzkontos eine gesetzliche Pflicht erfüllt, darf sie für diese Leistung keine Zusatzgebühren verlangen.  Entsprechende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligen die Kunden unangemessen und sind damit nichtig.
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