Weizenglas und Fussball: es geht um Funktionsästhetik
Urteil des LG Köln vom 01.07.2009, Az.: 28 O 42/09:
Einen Fussball in den Fuß eines Weizenglases zu integrieren ist nicht schutzfähig, § 96 UrhG. Die Klage des freischaffenden Künstlers gegen eine Bierbrauerei scheiterte an dem Erfordernis des deutlichen Überragens der Durchschnittsgestaltung. Das Gericht analysierte dabei insbesondere den Füllbereich, die Materialauswahl, den Schliff des Glases und natürlich auch den Fussball selbst. Eigentor! Prost!