Zulässige Bemerkung bei Gegendarstellungen
Beschluss des OLG Dresden vom 27.03.2013, Az.: 4 W 295/13 Eine Gegendarstellung kann ohne weiteres mit dem Hinweis, man wäre verpflichtet „nicht nur wahre, sondern auch unwahre Gegendarstellungen abzudrucken“ veröffentlicht werden. Es findet hierdurch nicht eine unzulässige Entwertung der eigentlichen Gegendarstellung statt.
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