Inhalte mit dem Schlagwort „Goldhase“

25. Mai 2012

Endgültig kein Markenschutz für Lindt-Goldhasen

Urteil des EuGH vom 24.05.2012, Az.: C-98/11 P

Dem Lindt-Goldhasen - Kombination aus sitzendem Hasen mit umhüllter Goldfolie und einem roten Pliseeband mit angehängtem Glöckchen – kommt keine Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen zu. Auch hat der Goldhase im gesamten Unionsgebiet keine Unterscheidungskraft infolge Benutzung erlangt. Damit wurde dem Lindt-Goldhasen nun endgültig der Markenschutz versagt.
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07. Januar 2011

Goldhase II: Zur Kennzeichnungskraft einzelner Bestandteile auf den Gesamteindruck

Urteil des BGH vom 15.07.2010, Az.: I ZR 57/08

Die Bedeutung, die einem einzelnen Bestandteil für den Gesamteindruck eines mehrgliedrigen Zeichens zukommt, hängt maßgeblich auch davon ab, in welcher Beziehung er innerhalb der konkreten Gestaltung des jeweiligen Gesamtzeichens zu den übrigen Zeichenbestandteilen steht. Dabei kann sich insbesondere der Grad der Kennzeichnungskraft eines Zeichenbestandteils im Verhältnis zur Kennzeichnungskraft anderer Zeichenbestandteile auf den Gesamteindruck des mehrgliedrigen Zeichens auswirken.
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19. August 2010

Nicht jeder Hase ist ein „Goldhase“

Pressemitteilung Nr. 150/2010 des BGH vom 16.07.2010, Az.: I ZR 57/08 Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob aus der Marke "Lindt- Goldhase" der Verkauf ähnlich aussehender Schokoladenhasen (hier "Riegelein"- Hasen) verboten werden kann.
Die Sache wurde an das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. zurückverwiesen, welches die Klage des Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz zunächst abgewiesen hatte, da der BGH sich derzeit nicht im Stande sieht, den Fall nochmals hinreichend zu überprüfen. Zum einen war der dem OLG Frankfurt zu den Akten gegebene Riegelein- Hase in den dem BGH vorliegenden Akten nicht mehr vorhanden. Der BGH konnte darum die Farbähnlichkeit der beiden Hasen nicht nachprüfen. Außerdem hatte das OLG nach Meinung der Richter die Ergebnisse einer Verkehrsbefragung zur Feststellung der Verwechslungsgefahr nicht richtig gewürdigt.
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