Inhalte mit dem Schlagwort „grafische Gestaltung“

29. Dezember 2009

Eintragung ausgeschlossen: SCHWÄBISCHE DATENTECHNIK

Beschluss des BPatG vom 23.06.2009, Az.: 24 W (pat) 12/09

Im Beschwerdeverfahren wurde das Zeichen SCHWÄBISCHE DATENTECHNIK, bei welchem das Ä als mit Umlautpunkten versehendes @ dargestellt ist, von der Eintragung ausgeschlossen. Der Verkehr erkenne laut Senat in der Bezeichnung "schwäbisch" nur eine geografische Angabe, nicht aber einen betrieblichen Herkunftshinweis. Auch die grafische Ausgestaltung dieses jeglicher Kennzeichnungskraft entbehrenden Zeichens sei hier nicht ausreichend gewesen. Die Gestaltung des Ä als @ mit Umlautpunkten verfremde den Wortbestandteil nicht so, dass dieser nicht mehr als beschreibende Angabe wahrgenommen werde.
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