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16. Dezember 2015

Videoüberwachung des privaten Grundstückseingangs ist zulässig

Überwachungskamera an Hauswand
End-Urteil des AG München vom 20.03.2015, Az.: 191 C 23903/14

Hauseigentümer dürfen ihren privaten Grundstückseingang samt eines sich unmittelbar davor befindlichen schmalen Gehwegstreifens per Videokamera überwachen. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Passanten wird dabei in der Regel nicht verletzt.

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