Inhalte mit dem Schlagwort „Gültigkeitsvermerk“

17. Juni 2009

Die unbefristete Telefonkarte

Urteil des OLG Köln vom 03.06.2009, Az.: 11 U 213/08

Eine Telefonkarte verkörpert den Anspruch, dass der Empfänger den Telefonieranspruch nach eigenem Belieben ausüben und das in der Karte verkörperte Guthaben aufbrauchen kann. Sollte die Karte nachträglich gesperrt werden, weil ein Gültigkeitsvermerk darauf fehlt, so kann der Anspruch nur mit der eingetauschten Karte ausgeübt werden. Das unbefristete Recht zum Umtausch räumt eine aktuelle Karte mit gleichem Guthabenwert ein.

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