Mitteilung über Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Mitglied einer deutschen Girlband zulässig
Beschluss des KG Berlin vom 18.06.2009, Az.: 9 w 123/09
Bei dem Vorfall, dass gegen ein Mitglied der erfolgreichsten deutschen Girlband der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung erhoben wird, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und sogar Haftbefehl erlassen wird, handelt es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gerechtfertigt sein kann. ...