Haftung für Suchmaschinenergebnisse
Urteil des LG Berlin vom 08.07.2008, Az.: 27 O 536/08
Ein Webseitenbetreiber hat dafür zu sorgen, dass persönlichkeitsverletzende Äußerungen vollständig aus seinem Internetangebot verschwinden. Somit ist er auch verpflichtet, etwaige Suchmaschinentreffer zu blocken und nicht anzuzeigen.
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