Aus eigener Hand oder Subunternehmer?
Bei der Werbung für Leistungen eines Handwerkbetriebs muss für den durchschnittlichen Verbraucher ersichtlich sein, von welchem Unternehmen die Leistung erbracht wird. Wird von dem beauftragten Betrieb ein Subunternehmer eingesetzt, muss dies bereits in der Werbung erkennbar sein. Ansonsten darf der Verbraucher davon ausgehen, dass die Leistung vom Vertragspartner erfüllt wird.