Inhalte mit dem Schlagwort „Hauptsacheverfahren“

21. August 2015

Kosten für Abschlussschreiben II

Geschäftsmann mit Taschenrechner und Kugelschreiber in der Hand an einem Tisch, auf dem Geldscheine, Münzen und eine Tabelle liegen
Urteil des BGH vom 22.01.2015, Az.: I ZR 59/14

a) Ein Anspruch auf Kostenerstattung für ein Abschlussschreiben setzt voraus, dass der Gläubiger vor dessen Übersendung eine angemessene Wartefrist von mindestens zwei Wochen nach Zustellung des Urteils, durch das die einstweilige Verfügung erlassen oder bestätigt worden ist, an den Schuldner abgewartet hat.

b) Um die Kostenfolge des § 93 ZPO im Hauptsacheverfahren zu vermeiden, muss der Gläubiger dem Schuldner außerdem eine Erklärungsfrist von im Regelfall mindestens zwei Wochen für die Prüfung einräumen, ob er die Abschlusserklärung abgeben will, wobei die Summe aus Warte- und Erklärungsfrist nicht kürzer als die Berufungsfrist (§ 517 ZPO) sein darf.

c) Eine dem Schuldner gesetzte zu kurze Erklärungsfrist setzt eine angemessene Erklärungsfrist in Gang; der Kostenerstattungsanspruch des Gläubigers für das Abschlussschreiben bleibt davon unberührt.

d) Ein Abschlussschreiben ist im Regelfall mit einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV zu vergüten.

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04. August 2009

Doch kein Zugang zu Fußballspielen mit Online-Tickets

Urteil des OLG Hamm vom 14.07.2009, Az.: 4 U 86/09

Ein Online-Ticket-Händler erwirkte vor dem LG Essen eine einstweilige Verfügung, dass ein Fußballverein auch Zweiterwerbern von Eintrittskarten von ihrer Webseite Zugang zu den Spielen gewähren muss. Diese einstweilige Verfügung wurde vom OLG Hamm nun aufgehoben. Der Online-Ticket-Händler habe mit Beantragung der Verfügung zulange zugewartet; die Dringlichkeit für den Erlass der Eilentscheidung sei somit nicht anzunehmen. Damit darf der Fußballverein den Online-Ticket-Erwerbern vorerst wieder den Zugang zum Stadion verwehren, bis das Verfahren in der Hauptsache entschieden worden ist. Erst dann wird sich zeigen, ob Sportvereine den Vertrieb von Eintrittskarten durch Online-Platformen verbieten können.
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