Inhalte mit dem Schlagwort „Hausverlosung“

01. August 2011

Aktuelle Entwicklungen des Internetstrafrechts 1/2011 – Teil 3/3

In unserem dritten und letzten Teil des Artikels über die aktuellen Entwicklungen des Internetstrafrechts geht es um das unerlaubte Veranstalten einer Hausverlosung im Internet sowie die rechtliche Bewertung eines sog. „Phishing“-Angriffs. Schließlich beleuchtet der BGH in einem letzten Fallbeispiel die Frage, ob auch eine Verbrechensverabredung im Internet strafbar ist.
Weiterlesen
04. Dezember 2009

Hotelverlosung im Internet

Beschluss des VG Göttingen vom 12.11.2009, Az.: 1 B 247/09

Die Verlosung eines Hotels im Internet kann versagt werden, da es sich dabei um unerlaubtes öffentliches Glücksspiel handelt. Für der Erwerb einer Gewinnchange wird ein Entgelt verlangt, die Entscheidung über den Gewinn hängt vom Zufall ab. Dabei ist auch unerheblich, ob das Glücksspiel vom Ausland oder vom Inland aus betrieben wird, da ein Glücksspiel auch dort veranstaltet wird, wo es dem Spieler ermöglicht wird, am Spiel teilzunehmen - was hier im Rahmen der Verlosung über das Internet auch in Deutschland möglich war, wo solche Verlosungen als öffentliches Glücksspiel verboten sind.
Weiterlesen
24. Juli 2009

Untersagung einer Hausverlosung im Internet

Beschluss des VG München vom 09.02.2009, Az.: M 22 S 09.300

Die Regierung von Mittelfranken (bayernweite Glücksspielaufsicht im Internet) untersagte die Verlosung eines Hauses nahe München. Die Lose wurden zu je 19 Euro verkauft und sollten nach Erreichen von 48.000 Teilnehmern durch Quiz-Runden einen Gewinner finden. Rechtsgrundlage der Regierung war der bundesweit geltende Glücksspielvertrag, der präventiv Internetglücksspiele ohne weitere Befreiungsmöglichkeiten verbietet. Das Verwaltungsgericht München bestätigte diesen Beschluss.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a