Inhalte mit dem Schlagwort „Honoraranspruch“

09. April 2015

Klausel, die Medienkontrollzuschlag in Höhe von 100% für ungenehmigte Nachauflagen regelt, ist wirksam

Buch liegt mit türkisem Buchrücken nach unten geöffnet da. Die Seiten bilden einen Fächer. Im Hintergrund befinden sich einige gestapelte Bücher
Urteil des LG Köln vom 23.10.2013, Az.: 28 O 263/13

Eine AGB-Klausel, die für ungenehmigte Nachauflagen von Buchcovern neben dem Lizenztarif einen Zuschlag in Höhe von 100 % vorsieht, ist inhaltlich wirksam. Denn diese Vertragsstrafe fungiert als Druckmittel, um die Meldung von Nachauflagen, über die der Lizenzgeber keinen Überblick hat, zu garantieren. Da sich der Zuschlag stets am Normaltarif orientiert, ist er abhängig vom Umfang der Nutzung und der Höhe der Auflage. Aus diesem Grund liegt keine unangemessene Benachteiligung des Lizenznehmers vor.

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04. Mai 2011

Aufrechnungsklausel im Architektenvertrag

Urteil des BGH vom 07.04.2011, Az.: VII ZR 209/07 Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel "Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig"ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.
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