Nutzer eines Peer-to-Peer-Netzwerks haften als Mittäter
Der um die Funktionsweise des P2P-Netzwerks wissende Nutzer nimmt die Tatsache, dass mit seinem Download das Angebot zum Upload einhergeht, jedenfalls billigend in Kauf. Teilnehmer einer Internettauschbörse leisten einen objektiven Tatbeitrag zur öffentlichen Zugänglichmachung des geschützten Werks, wenn sie Dateifragmente bereitstellen, die mit weiteren, von anderen Teilnehmern bereitgestellten Dateifragmenten vom herunterladenden Nutzer zur Gesamtdatei zusammengefügt werden können. Dabei sind die Dateifragmente nicht als Datenmüll zu klassifizieren, sondern als individuell adressierte Datenpakete. Denn Ziel des Filesharings über ein Peer-to-Peer-Netzwerk ist stets die Bereitstellung tatsächlich funktionsfähiger Dateien.