Prüfpflichten für integrierte Videos
Urteil des LG Köln vom 10.06.2009, Az.: 28 O 173/09
Wer ein Internet-Video-Portal betreibt, dem obliegen Prüfpflichten sowohl für selbst gehostete als auch für fremde Videos, die aber selber integriert oder verlinkt wurden. Auf diese Weise werden Teile fremder Internetseiten in den eigenen Auftritt übernommen, ohne dass ein Nutzer die verlinkte Seite besuchen muss. Daher besteht eine höhere Prüfpflicht für diesen Inhalt.