Zur Vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos
Pressemitteilung Nr. 84/2011 des BGH vom 11.05.2011, Az.: VIII ZR 289/09
Der Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos haftet für Angebote, die ein anderer unter seinem Namen einstellt, nur nach den allgemeinen Regeln der Stellvertretung. Allein die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines eBay-Mitgliedskontos hat deshalb nicht zur Folge, dass der Kontoinhaber sich die von einem Dritten unter unbefugter Verwendung dieses Kontos abgegeben Erklärungen zurechnen lassen muss. Mit der Entscheidung gestaltet der BGH seine Rechtsprechung zur Haftung für die Nutzung von eBay-Konten durch Dritte weiter aus.