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24. Januar 2023

Rabattaktionen müssen bestimmbar sein

Unübersichtliche Menge an Rabattaktionen in Zeitschrift
Pressemitteilung des LG München I vom 12.01.2023, Az.: 17 HKO 17393/21

Das LG München hat der Klage des Vereins stattgegeben. Im besagten Fall sei es für Kunden nicht ersichtlich gewesen, wann die Rabattaktion, welche von der Beklagten als "Küchentage" auf ihrer Website beworben wurde, enden würde. Weiterhin sei es nicht auf den ersten Blick erkennbar gewesen, wie hoch der Rabatt ist und auf welche Produkte er Anwendung findet. Diese Informationen müssten ebenso blickfangmäßig wie die Aktion selbst sein, um den Kunden nicht zu täuschen.

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