Inhalte mit dem Schlagwort „Internetanzeige“

29. Juni 2018

Rechtliche Einordnung: Werbeanzeige auf Webseiten

Buchstaben für den Buchdruck des Wortes "Marketing"
Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: VII ZR 71/17

a) Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain ist rechtlich als Werkvertrag zu qualifizieren.

b) Vertragliche Regelungen, wie die Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Werbeanzeige im konkreten Fall erreicht werden kann, gehören - vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung der Vertragsparteien - nicht zum wesentlichen Inhalt eines Vertrags, der auf die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer konkret bezeichneten Domain gerichtet ist.

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14. Mai 2018

Ferienhof haftet für fehlerhafte Angaben in Online-Buchungsportal

Online-Buchungsportal für Hotels
Urteil des LG Münster vom 15.12.2017, Az.: 022 O 56/17

Der Betreiber eines Ferienhofs haftet für wettbewerbswidrige Einträge in einem Buchungsportal. Dies gilt auch sofern diese Angaben nicht vom Hofinhaber selbst, sondern vom Betreiber des Online-Portals stammen. Der Ferienhof war auf einem Online-Buchungsportal mit einer 3-Sterne-Klassifizierung beworben worden, obwohl lediglich einzelne Zimmer des Ferienhofs mit drei Sternen ausgezeichnet sind. Nach Ansicht des Gerichts war die vom Hofbetreiber veranlasste Schaltung der Anzeige auf dem Portal kausal für die hervorgerufene Irreführung. Der Betreiber des Ferienhofs müsse sich etwaige Fehler des Buchungsportals zurechnen lassen, da eine falsche Bewerbung des Ferienhofs nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liege.

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03. Januar 2013

Kilometerstand eines Autos in einer Internetanzeige Vertragsbestandteil?

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.11.2012, Az.: I-3 W 228/12 Zeigt der Kilometerzähler eines als Gebrauchtwagen verkauften Fahrzeugs einen gegenüber der wirklichen Laufleistung deutlich reduzierten Stand auf, liegt ein Sachmangel vor, wenn der Käufer auf die Richtigkeit des angezeigten Kilometerstandes vertrauen durfte. Die Angabe der Laufleistung des Fahrzeugs durch einen Händler in einer Internetanzeige ohne einschränkenden Zusatz, kann hierbei als konkludente Beschaffenheitsvereinbarung angesehen werden, selbst wenn im späteren Kaufvertrag der in der Internetanzeige angegebene Kilometerstand nicht mehr aufgeführt ist.
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