Internationale Zuständigkeit
Pressemitteilung des BGH vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 217/08
Die deutschen Gerichte sind international zuständig, wenn Persönlichkeitsrechte durch Internetveröffentlichungen aus dem Ausland verletzt werden. Insoweit sich der Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befindet, liegt der Erfolgsort ebenfalls in Deutschland, weshalb die Frage nach deutschem Recht zu beurteilen ist.