Werbung mit „Olympischen Preisen“ und „Olympia-Rabatt“ unzulässig
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 26.06.2013, Az.: 6 U 31/12 Eine Werbung für Kontaktlinsen, die sich des positiven Images der Olympiade in ihrer Werbung bedient, verstößt gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen und ist daher unzulässig.
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