Iron Man“ gewinnt gegen „Iron Town Triathlon Ferropolis“
Urteil des LG Hamburg vom 29.04.2010, Az.: 327 O 480/09
Der Inhaber der Marke "Iron Man" kann Dritten die Nutzung des Begriffes „Iron Man“ für sportliche Aktivitäten, insbesondere für Triathlonwettkämpfe untersagen. Zudem wird die Gemeinschaftsmarke „Iron Man“ durch die Wort-Bild-Marke „Iron Town Triathlon Ferropolis“ verletzt, so dass die Löschung der Marke bei dem DPMA in die Wege zu leiten ist. Beide Marken sind zwar nicht unmittelbar verwechslungsfähig, allerdings reicht angesichts der Bekanntheit der Marke „Iron Man“ eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne bereits aus. Vorliegend fasst der Verkehr die Marke „Iron Town Triathlon Ferropolis“ als Abwandlung zur Marke „Iron Man“ auf und ordnet die Triathlonveranstaltung daher dem gleichen Unternehmen zu.
WeiterlesenDer Inhaber der Marke "Iron Man" kann Dritten die Nutzung des Begriffes „Iron Man“ für sportliche Aktivitäten, insbesondere für Triathlonwettkämpfe untersagen. Zudem wird die Gemeinschaftsmarke „Iron Man“ durch die Wort-Bild-Marke „Iron Town Triathlon Ferropolis“ verletzt, so dass die Löschung der Marke bei dem DPMA in die Wege zu leiten ist. Beide Marken sind zwar nicht unmittelbar verwechslungsfähig, allerdings reicht angesichts der Bekanntheit der Marke „Iron Man“ eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne bereits aus. Vorliegend fasst der Verkehr die Marke „Iron Town Triathlon Ferropolis“ als Abwandlung zur Marke „Iron Man“ auf und ordnet die Triathlonveranstaltung daher dem gleichen Unternehmen zu.