Die Jeanshosentasche ist nicht unterscheidungskräftig
Beschluss des EuG vom 28.04.2009, Az.: T-282/07
Das Bildzeichen einer Jeanshosentasche kann nicht als Logo oder (Zweit-)Marke angemeldet werden, da es nicht hinreichend unterscheidungskräftig ist. Die dargestellte fünfeckige Form entspricht dem gängigen Muster einer üblicherweise in der Modebranche verwendeten, auf Bekleidungsstücken angebrachten Tasche. Diese wird in gewöhnlicher Ausgestaltung als dekoratives Element wahrgenommen, aber nicht als betrieblicher Herkunftshinweis.
WeiterlesenDas Bildzeichen einer Jeanshosentasche kann nicht als Logo oder (Zweit-)Marke angemeldet werden, da es nicht hinreichend unterscheidungskräftig ist. Die dargestellte fünfeckige Form entspricht dem gängigen Muster einer üblicherweise in der Modebranche verwendeten, auf Bekleidungsstücken angebrachten Tasche. Diese wird in gewöhnlicher Ausgestaltung als dekoratives Element wahrgenommen, aber nicht als betrieblicher Herkunftshinweis.