! ist keine eintragungsfähige Marke
Urteil des EuG vom 30.09.2009, Az.: T-75/08
Aufgrund einer Klage des Unternehmens JOOP! hat das europäische Gericht erster Instanz entschieden, dass ein Ausrufezeichen nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann. Bereits das HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) lehnte die Anmeldung mit der Begründung ab, dass die Marke keine Unterscheidungskraft besitze. Für den Verbraucher ist ein einfaches Ausrufezeichen, das in keiner außergwöhnlichen Schriftgestaltung dargestellt ist, lediglich eine Anpreisung oder ein Blickfang.
WeiterlesenAufgrund einer Klage des Unternehmens JOOP! hat das europäische Gericht erster Instanz entschieden, dass ein Ausrufezeichen nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann. Bereits das HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) lehnte die Anmeldung mit der Begründung ab, dass die Marke keine Unterscheidungskraft besitze. Für den Verbraucher ist ein einfaches Ausrufezeichen, das in keiner außergwöhnlichen Schriftgestaltung dargestellt ist, lediglich eine Anpreisung oder ein Blickfang.