Inhalte mit dem Schlagwort „Keine Verwechslungsgefahr“

14. Juli 2022

Zeichenähnlichkeit zwischen „The North Face“ und „The Dog Face“

Richterhammer vor einem Gesetzbuch
Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main zum Beschluss vom 28.06.2022, Az.: 6 W 32/22

Die Markeninhaberin von „The North Face“ ging im Eilverfahren gegen die Nutzerin des Zeichens „The Dog Face“ vor. Die Antragsgegnerin vertreibt unter ihrer Marke Kleidung für Tiere. Das OLG Frankfurt entschied, dass, obwohl keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Zeichen bestehe, „The Dog Face“ trotzdem die Markenrechte der Antragsstellerin verletze. Begründet wird dies unter anderem mit der Zeichenähnlichkeit. Wegen des hohen Bekanntheitsgrades der Marke „The North Face“ liegt es trotz der unterschiedlichen Bedeutung der Worte „Dog“ und „North“ nahe, dass eine Verknüpfung beim Verkehr hergestellt wird. Auch die gewisse Warenähnlichkeit lässt die Vermutung zu, dass die Antragsstellerin ihre Waren auf Hundebekleidung erweitert, weshalb die Nutzung von „The Dog Face“ untersagt wurde.

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20. Februar 2019

Geografischer Name als Unionsmarke für Mineralwasser zulässig

Wasserglas wird mit Wasser aufgefüllt
Pressemitteilung Nr. 162/18 zum Urteil des EuG vom 25.10.2018, Az.: T-122/17

Die Eintragung einer Unionsmarke für Mineralwasser kann nicht deshalb versagt werden, weil eine gleichnamige Stadt existiert (hier: Stadt in Bulgarien namens „Devin“) und einheimische Verbraucher in dem Wort den geografischen Ort erkennen. Es ist weder ersichtlich, dass die Stadt relevanten Verkehrskreisen im Ausland bekannt sei, noch, dass eine direkte Verbindung zu ihr hergestellt wird. Demnach besteht bei Eintragung der Marke keine Verwechslungsgefahr und zudem bleibt der geografische Name für Dritte weiterhin zur beschreibenden Verwendung zur Verfügung.

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