Keine Verwechslungsgefahr zwischen „RABE“ und „RACE“
Beschluss des BPatG vom 29.01.2013, Az.: 27 W (pat) 527/12 Zwischen der Wortmarke "RABE" und der Wort-/Bildmarke "RACE" besteht trotz identischer Reihenfolge der Vokale keine Verwechslungsgefahr, da u.a. die unterschiedlichen Wortbedeutungen und die unterschiedliche Aussprache der Begriffe neben dem visuellen Unterschied zwischen "B" und "C" ausreichend sind, um Unterscheidungskraft zu begründen.
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