„Ultimate“ nicht eintragungsfähig
Beschluss des BPatG vom 10.12.2009, Az.: 30 w (pat) 4/09 Der Begriff "Ultimate" ist als Wortmarke für die Waren der Klasse 9 wie CDs und Audiozubehör nicht eintragungsfähig. Da der durchschnittliche Kunde den Begriff "Ultimate" in der Regel mit "das Allerbeste" übersetzen wird, kommt dem Begriff keine ausreichende Unterscheidungskraft zu.
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