Inhalte mit dem Schlagwort „Klassen“

05. Januar 2010

BPatG: Löschung der Marke „STAHLSCHLUESSEL“

Beschluss des BPatG vom 25.11.2009, Az.: 29 W (pat) 11/09 Sowohl zum Zeitpunkt der Eintragung der Marke "STAHLSCHLUESSEL" als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das BPatG fehlte dieser jegliche Unterscheidungskraft, so dass die Marke entsprechend § 50 MarkenG zu löschen ist. Bei Wortmarken wie "STAHLSCHLUESSEL" ist nach ständiger Rechtssprechung die Unterscheidungskraft zu anderen Waren und Dienstleistungen unerlässlich.
Diese fehlt aber insbesondere dann, wenn wie hier der Marke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender lediglich beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann.
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22. Dezember 2009

Differenzierung bei Eintragung der Wortmarke „Echt Kölsche Mädche“

Beschluss des BPatG vom 2.11.2009, Az.: 27 W (pat) 219/09

Das BPatG lässt die Eintragung der Wortmarke "Echt Kölsche Mädche" für bestimmte Klassen zu und hebt die Ablehnung der Eintragung durch das Deutsche Patent- und Markenamt zum Teil wieder auf.
Die Eintragung  für Waren der Klassen 14, 21 und 26 wurde zu Recht versagt, da der Markenname bezüglich figurativer Gegenstände (z.B. weibliche Figuren in dreidimensionaler Form) lediglich beschreibend, nicht aber unterscheidungskräftig ist.
Etwas anderes gilt für die Waren der Klassen 16, 24 und 25, da hier die erforderliche Unterscheidungskraft vorliegt:
das BPatG kommt zu dem Ergebnis, dass der Verbraucher durch die Bezeichnung einer Person nicht auf die Herkunft der gekennzeichneten Waren hingewiesen werden soll, womit keine Angabe über die geographische Herkunft der Waren vorliegt. Weiterhin liegt keine beschreibende Sachangabe vor.
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