Inhalte mit dem Schlagwort „kleine Münze bei Werbetext“

20. Oktober 2011

Auch Werbetexte sind geschützt!

Urteil des OLG Köln vom 30.09.2011, Az.: 6 U 82/11

Bei Werbetexten ist die sog. „kleine Münze“ nicht geschützt, sondern es ist ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung erforderlich, damit eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG angenommen werden kann. Je länger ein Text ist, desto größer sind jedoch die Gestaltungsmöglichkeiten, so dass umso eher eine hinreichende eigenschöpferische Prägung erkannt werden kann.
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