Zur urheberrechtlichen Doppelschöpfung
Urheberrechtliche Doppelschöpfungen können insbesondere im Bereich der so genannten „kleinen Münze“, also dort, wo die Grenze zwischen Schutzfähigkeit und Schutzlosigkeit verläuft und die Werke gerade noch schutzfähig sind, auftreten. Liegt eine Doppelschöpfung vor, können gegeneinander keine urheberrechtlichen Rechte geltend gemacht werden.