Kollektivbeleidigung „all cops are bastards“ kann durch Meinungsfreiheit gerechtfertigt sein
Ein Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung (hier: der Aufdruck „ACAB“ als Abkürzung für den Satz „all cops are bastards“) stellt bei unzureichender Beziehung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe (hier: im Stadion eingesetzte Polizeikräfte) eine Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit dar.