Impressum-Angabe auch bei gewerblichen Facebook-Accounts notwendig
Auch ein Facebook-Account, der gewerbsmäßig genutzt wird, muss den Vorgaben des § 5 TMG, welcher Marktverhaltensregeln im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt, Genüge tragen. Demnach muss entweder ein Impressum eigens auf der Facebook-Seite angegeben sein, oder aber zumindest die Verlinkung mit einer eindeutigen Beschreibung, wie Impressum oder Kontakt, versehen werden. Eine Weiterleitung unter dem Titel ‚Info‘ ist dabei nicht ausreichend.