Kontingents-Klausel bei Hotelgutscheinen führt zu Unwirksamkeit des zugrundeliegenden Vertrags
Urteil des AG Köln vom 28.03.2013, Az.: 137 C 603/12 Eine Klausel in einem Kaufvertrag über einen Hotelgutschein, welche die Reservierung der vertraglichen Leistung vom Kontingent des die Leistung anbietenden Unternehmens abhängig macht, benachteiligt denjenigen, der die Leistung zukünftig in Anspruch nehmen möchte entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Solche Klauseln führen gem. § 306 Abs. 3 zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags über den Gutschein.
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