Personenbezogene Datenfahndung bei strafbaren Handlungen im Internet
Beschluss des BVerfG vom 17.02.2009, Az.: 2 BvR 1372/07 - 2 BvR 1745/07
Wird der Zugang einer Internetseite mit strafbaren Inhalten durch die Benutzung einer Kreditkarte bezahlt, ist die Abfrage der Kreditkartendaten bei einem Kreditkartenunternehmen kein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, wenn diese mangels Übereinstimmung mit den Suchkriterien nicht an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Bei den übermittelten Daten liegt demnach zwar ein Eingriff vor, zu diesem sind aber die Behörden aber nach § 161 StPO berechtigt.
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