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02. Juli 2009

Hochschulbibliothek darf weiterhin mit Kameras überwacht werden

Urteil des OVG NRW vom 08.05.2009, Az.: 16 A 3375/07

Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster darf die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts weiterhin mit Videokameras überwachen. Die Videobilder dürfen allerdings nicht generell gespeichert werden. Dies hat der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in einem aktuellem Urteil entschieden und damit die gleichlautende erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt.

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