„Lanso-Q“ vs. „LANZOR“
Beschluss des BPatG vom 18.08.2010, Az.: 25 w (pat) 142/09 Trotz der ähnlich klingenden Wortstämme „Lanso“ und „Lanzo“ besteht zwischen den in Warenklasse 5 eingetragenen Arzneimitteln "Lanso-Q" und "LANZOR" keine Verwechselungsgefahr. Grund: Die angegriffene Marke „Lanso-Q“ wird in ihrer Gesamtheit wahrgenommen. Der Bestandteil „Lanso“ ist für sie nicht prägend; die Endung „-Q“ nicht beschreibend wie z.B. „forte“.
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