Inhalte mit dem Schlagwort „Lauterkeit“

06. November 2017

Werbung für Küchenblock muss über Elektrogeräte informieren

Küche aus Werbeprospekt mit Steinwand
Urteil des LG Dortmund vom 16.09.2016, Az.: 19 O 100/16

Wer in einem Prospekt eine Komplettküche bewirbt, die in der Abbildung mit verschiedenen elektronischen Küchengeräten versehen ist, muss Angaben zum Hersteller sowie zur Typenbezeichnung derselben machen. Es genügt insoweit nicht, wenn ein Gesamtpreis angegeben wird. Denn zu einer informierten geschäftlichen Entscheidung ist es von herausragender Bedeutung, ob es sich um Markengeräte oder „No-Name“-Produkte handelt. Das Vorenthalten der Informationen ist daher geeignet, eine geschäftliche Entscheidung zu veranlassen, die bei genügender Benennung der Geräte nicht getroffen worden wäre. Das Verhalten ist folglich unlauter.

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12. Oktober 2009

Unfassbar, die Rechnung ist lauter!

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.08.2009, Az.: 38 O 34/09

In einer Community registrierten Verbrauchern werden erstmals Rechnungen für die weitere Nutzung des Netzwerkes geschickt, nachdem sie zuvor über die Änderung der AGB, was erst die Kostenpflichtigkeit ermöglicht hat, informiert worden sind. Für die Unlauterkeit dieser Forderung reicht es nicht aus, dass diese auf einem Vertrag beruht, der sein Zustandekommen unlauteren Methoden verdankt. Auch ist der Verbraucher durch die zugeschickte Rechnung über eine wohl unberechtigte Forderung nicht in seiner Unerfahrenheit oder Leichtgläubigkeit oder in einer Zwangslage ausgenutzt worden.
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