Doch nicht ersteigert!
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 11.06.2008, Az.: 17 U 70/08
Ein Leasingübernahmevertrag bedarf dem Formerfordernis des zu übernehmenden Leasingvertrages. Zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ist hier die Schriftform erforderlich. Der Vorvertrag unterliegt grundsätzlich dem gleichen Formzwang, so dass er nicht im Internet formwahrend ersteigert werden kann.