Urheberrechtsschutz auch für Lernspiele
Pressemitteilung des BGH Nr. 93/2011 vom 01.06.2011, Az.: I ZR 140/09 Um urheberrechtlichen Schutz zu erfahren, müssen Kreativleistungen sogenannte Schöpfungshöhe erreichen. Der BGH hat nun darauf hingewiesen, dass auch Lernspiele die hierfür erforderliche Eigentümlichkeit aufweisen und als Darstellungen wissenschaftlicher Art geschützt sein können. Abzustellen sei hierbei allein auf die Form der Darstellung, nicht etwa auf den Inhalt des Lernspiels.
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