Inhalte mit dem Schlagwort „Link“

12. August 2010

Access-Provider ist nicht zur Sperrung oder Erschwerung des Zugangs zu Domains mit schutzrechtsverletzenden Inhalten verpflichtet.

Urteil des LG Hamburg vom 12.03.2010, Az.: 308 O 640/08

Nach Ansicht des LG Hamburg haftet ein Access-Provider weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer für von seinen Kunden durch das Herunterladen bei bestimmten Internetdiensten begangene Schutzrechtsverletzungen. Die dem Access-Provider derzeit zur Verfügung stehenden technischen Maßnahmen zur Sperrung des Zugangs seiner Kunden zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt seinen mangels ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig. Abgesehen davon sei es dem Access-Provider auch nicht zumutbar, mit einer dieser Maßnahmen seinen Kunden den Zugang zu Domains mit rechtsverletzendem Inhalt zu erschweren.
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29. Dezember 2009

Aufatmen bei Betreibern von Personen-Suchmaschinen

Beschluss des LG Hamburg vom 07.10.2009, Az.: 325 O 190/09 Mit dem Beschluss vom Landgericht Hamburg wurde festgelegt, dass Betreiber von Personen-Suchmaschinen nicht die Pflicht trifft, vorbeugend Seiteninhalte, die als Treffer angezeigt werden, auf eventuelle Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Zwar ist ein Personen-Suchmaschinen-Betreiber verpflichtet, einen rechtverletzenden Link zu entfernen. Dies gilt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, wenn dieser positive Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Eine vorbeugende Prüfpflicht wurde von den Hamburger Richtern abgelehnt.

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26. Oktober 2009

Visualisierte Links können Persönlichkeitsrechte verletzen

Urteil des LG Köln vom 17.06.2009, Az.: 28 O 662/08 Wird ein Bild in einer Personensuchmaschine nicht nur als reiner Hyperlink sondern als "embedded-Inhalt" auf der Internetseite dargestellt, ist es Teil der dargestellten Seite. Daher muss der Seiteninhaber für diese Fälle auch zur Darstellung des Bildes berechtigt sein. Ansonsten verbreitet er es rechtswidrig und setzt sich der Gefahr von Abmahnungen aus. Dass das Bild an sich gar nicht auf den Servern der entsprechenden Seite selbst gespeichert ist, ist unerheblich.
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12. Oktober 2009

Unvollständige und missverständliche Angaben zum Anbieter nicht erlaubt

Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2009, Az.: 4 U 11/09

Wird auf einer Internethandelsplattform der Name des Anbieter nicht klar und verständlich sowie nicht vollständig und richtig wiedergegeben, verstößt der Anbieter damit gegen seine Informationspflichten. Das Bereithalten eines korrekten Impressums an anderer Stelle, welches nur über zwei Links, einer davon schwer aufzufinden, zu erreichen ist, gleicht die erforderlichen, aber falschen Angaben auf der Angebotsseite nicht aus.
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