Suchmaschinen und Links mit verletzenden Inhalten
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 11.03.2008, Az.: 7 U 35/07 Suchmaschinen müssen es nur dann gegebenenfalls unterlassen, Seiten mit verletzenden Inhalten anzuzeigen, wenn die jeweiligen Unterlassungsanträge des Betroffenen an konkret beanstandete Äußerungen anknüpfen. Nicht ausreichend ist es dagegen, wenn der Betroffene lediglich pauschal die Unterlassung begehrt, bestimmte Links anzuzeigen.
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