Inhalte mit dem Schlagwort „Lizenzschadensersatz“

04. Mai 2021

Ermittlung des Schadensersatzes bei Verletzung von Bildrechten

Lizenz auf einem grauen Hintergrund
Urteil des OLG Köln vom 26.02.2021, Az.: 6 U 189/19

Für die Ermittlung der Höhe des Lizenzschadens bei der Verletzung von Bildrechten ist grundsätzlich der objektive Wert der Benutzungsberechtigung maßgeblich. Dabei sind unter anderem der verkehrsmäßig übliche Wert für die Nutzung und die wirtschaftliche Bedeutung des geschützten Rechts zu berücksichtigen. Sind die Bilder bereits von einem dazu Berechtigten vorveröffentlicht worden, was auch dann der Fall ist, wenn der Zugang gegen Zahlung eines Entgelts erworben werden muss, mindert dies den Wert der Lizenz.

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25. Juni 2014

Schadensersatz bei unrechtmäßiger Nutzung einer Produktfotografie

Urteil des LG Köln vom 27.05.2014, Az.: 14 S 38/13

Die unberechtigte Nutzung einer Produktfotografie auf der Internetplattform eBay kann einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 120,00 € begründen. Bei der Festsetzung des Lizenzschadensersatzes kann die MFM-Empfehlung auch bei privat gefertigten Lichtbildern als Maßstab herangezogen werden, wenn es sich dabei nicht um einfache Schnappschüsse, sondern qualitativ hochwertige Fotografien handelt.

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31. März 2014

Haftung für Filesharing durch Familienmitglieder trotz familiären Verbunds

Urteil des OLG Köln vom 14.03.2014, Az.: 6 U 109/13

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für die durch Familienmitglieder begangenen Rechtsverletzungen als Mittäter oder Gehilfe durch Unterlassen, wenn er Kenntnis von den Rechtsverletzungen hatte und die als rechtsverletzend erkannten Handlungsverläufe trotz Abwendungsmöglichkeit nicht verhindert, sondern vielmehr billigend in Kauf nimmt.

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11. März 2014

Zur Anwendbarkeit der MFM-Honorarempfehlungen bei der Schätzung der Lizenzgebühr einfacher Lichtbilder

Urteil des OLG Hamm vom 13.02.2014, Az.: 22 U 98/13

Ein Rückgriff auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) im Rahmen einer gerichtlichen Schätzung der angemessenen Lizenzgebühr ist grundsätzlich möglich. Jedoch muss das konkrete Lichtbild dahingehend geprüft werden, ob es sich um ein professionelles Werk handelt, mit dem am Markt entsprechende Preise erzielt werden können. Liegt dagegen ein einfaches, qualitativ geringwertiges Lichtbild ohne jedwede Schaffenshöhe vor, so ist ein Abschlag von 60% vorzunehmen.

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