Markenmäßige Benutzung eines Zeichens mit beschreibendem Anklang

Unter der Bezeichnung „MultiStar“ versteht der Verkehr grundsätzlich ein Mehrfach-Spitzenprodukt, der Begriff hat also für Küchengeräte keinen glatt beschreibenden Inhalt. Vielmehr ist das Zeichen, sofern es von den auf der Verpackung eines Küchengeräts aufgelisteten Sachaussagen abgesetzt und graphisch hervorgehoben wird, als Herkunftshinweis geeignet und kann daher markenmäßig verwendet werden. In Verbindung mit einem weiteren Zeichen kann das Zeichen insbesondere als Zweitmarke dienen.