Inhalte mit dem Schlagwort „Markenregister“

31. Januar 2019

Brauerei darf weiterhin mit „Felsquellwasser“ als Wortmarke werben

vier Bierkrüge am anstoßen
PM zum Urteil des OLG Hamm vom 24.01.2019, Az.: 4 U 42/18

Die langjährige Nutzung eines Werbeslogans kann die Grundlage für die Eintragung einer Wortmarke in das deutsche Markenregister darstellen. Wenn die Nutzung des Begriffs zu Werbezwecken nach der Eintragung in das Register fortgesetzt wird, genügt dies, um die Wortmarke zu erhalten. Demnach ist es nicht erforderlich, dass ein Gegenstand mit dem eingetragenen Begriff vertrieben wird.

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13. September 2016

Marke „CUP GUMS“ weist keine hinreichende Unterscheidungskraft auf

Schüssel mit Fruchtgummi und Kind, das darauf schaut
Beschluss des BPatG vom 09.08.2016, Az.: 24 W (pat) 43/16

Wortmarken, die lediglich Sachangaben hinsichtlich der Beschaffenheit des anzumeldenden Produkts beinhalten und keine betrieblichen Herkunftshinweise aufweisen, sind nicht im Markenregister einzutragen. Denn diesen Marken fehlt es an der notwendigen Unterscheidungskraft, die Voraussetzung für eine Eintragung ist. Die Wortfolge „CUP GUMS“, die zu Deutsch wohl als „Fruchtgummitasse“ übersetzt werden kann, enthält keinen betrieblichen Herkunftshinweis, sondern ist vielmehr als bloßer Sachhinweis auf die Beschaffenheit des Produkts zu verstehen und damit nicht eintragungsfähig.

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10. März 2016

Zu den Folgen der fehlenden Eintragung einer Lizenz im Markenregister

Silbernes R im silbernen Kreis, Trademark, Markenzeichen
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 08.10.2015, Az.: 6 U 25/14

Amtlicher Leitsatz: Ist die für eine Gemeinschaftsmarke erteilte Lizenz nicht im Register eingetragen, kann sich der Inhaber dieser Lizenz gegenüber einem Erwerber der Marke nur dann auf seine Lizenz berufen, wenn der Erwerber Kenntnis von der Lizenzerteilung hatte (Art. 23 I GMV). Dafür reicht es nicht aus, wenn dem Erwerber die Klausel eines zwischen dem früheren Markeninhaber und dem Lizenznehmer geschlossenen Vertrages bekannt war, aus der sich erst im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung entnehmen lässt, dass damit eine Lizenz an der Gemeinschaftsmarke erteilt werden sollte.

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23. August 2013

Schokoladenstäbchen II

Beschluss des BGH vom 28.02.2013, Az.: I ZB 56/11 a) Die graphische Darstellbarkeit und die für die Bejahung der Markenfähigkeit erforderliche hinreichende Bestimmtheit einer Marke im Sinne von Art. 2 MarkenRL gehören zu den wesentlichen Grundlagen des harmonisierten Markenrechts und fallen daher unter den Begriff der öffentlichen Ordnung im Sinne von Art. 6 quinquies Abschn. B Satz 1 Nr. 3 PVÜ, Art. 5 Abs. 1 MMA. b) Den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Zeichens im Sinne von Art. 2 MarkenRL, § 3 Abs. 1 MarkenG genügt es nicht, wenn sich der Gegenstand einer Anmeldung auf unterschiedliche Erscheinungsformen erstreckt. c) Die wegen Unbestimmtheit fehlende Markenfähigkeit ist nicht nur im Eintragungsverfahren relevant, sondern kann auch zur Schutzentziehung einer bereits eingetragenen Marke führen.
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26. August 2011

„femicare“ vs. „FEMICUR“

Beschluss des BPatG vom 08.08.2011, Az.: 30 W (pat) 46/10

Im Arzneimittelbereich besteht eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen "femicare" und  "FEMICUR", auch wenn die Bestandteile „femi“ und „CUR“ beschreibenden Charakter besitzen.
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