Zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei einer Markenserie
Bei Vorliegen einer Markenfamilie oder Markenserie ist bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr auch zu berücksichtigen, ob ein Verbraucher irrtümlich von einer gemeinsame Herkunft von Waren oder Dienstleistungen ausgehen könnte, weil er annimmt, dass eine Marke der Serie eines anderen Markeninhabers angehört. Die Unterscheidungskraft des gemeinsamen Merkmals der Markenserie ist nach der Wahrnehmung der fraglichen Zeichen und Dienstleistungen durch den maßgeblichen Verkehrskreis zu beurteilen.