Disko-Fotos
Urteil des AG Ingolstadt vom 03.02.2009, Az.: 10 C 2700/08
Auch die Veröffentlichung von Massenaufnahmen müssen von der Einwilligung der Abgebildeten gedeckt sein, wenn individuelle Gesichtszüge darauf erkennbar sind. Nur der Besuch einer Diskothek, in der Fotos gemacht werden, beinhaltet kein konkludentes Einverständnis.
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